Informationen zur Vorbereitung einer kirchlichen Trauung

Kontakt mit dem Pfarramt

Da Paare ihre Hochzeit gerne langfristig planen, bitten wir darum, frühzeitig auch mit unserem Pfarramt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob der von Ihnen gewünschte Termin in unserer Kirche möglich ist. Je genauer Ihre Vorstellungen von Zeit und Ort Ihrer kirchlichen Trauung sind, desto früher sollten Sie mit uns sprechen.

Wenn ein Termin gefunden ist, wird er in unseren Kalender eingetragen, und die Kirche wird für Sie freigehalten. Es kann allerdings sein, dass ein anderes Paar sich am gleichen Tag kirchlich trauen lässt, so dass Sie sich möglicherweise mit dem Kirchenschmuck absprechen müssen.

Kontakt mit dem/der Pfarrer/in

Die kirchliche Trauung vollzieht in der Regel einer unserer Pfarrer (bzw. Pfarrerin) [oder - wenn Sie von auswärts kommen - möglichst Ihr/e Ortspfarrer/in].

Wer von uns die Trauung hält, hängt zum größten Teil vom Termin ab. Zugleich spielt es auch eine Rolle, ob Sie jemand bestimmtes wünschen oder ob einer von uns Sie bereits kennt. Leider können wir nicht immer alle Wünsche erfüllen.

Der Pfarrer / die Pfarrerin wird Sie dann anrufen und einen Termin für ein Traugespräch mit Ihnen vereinbaren. Natürlich können Sie sich auch im Pfarramt erkundigen, wer die Trauung hält, und dann von sich aus anrufen.

Traugespräch

Bei diesem Treffen geht es einerseits um die Gestaltung Ihrer kirchlichen Trauung. Hier können Sie eigene Vorstellungen einbringen, z.B. bei der Liedauswahl, Musik oder, wenn Freunde und Verwandte sich am Gottesdienst beteiligen wollen, etwa bei Lesungen oder Gebeten.

Wichtig ist aber auch, dass Pfarrer/in und Sie sich kennenlernen und Sie ein bisschen von sich und Ihrer gemeinsamen Geschichte erzählen. Denn in der Trauung und besonders in der Trauansprache soll es ja um Sie persönlich gehen. Was Sie dem/der Pfarrer/in erzählen, fällt dabei grundsätzlich unter das Seelsorgegeheimnis: Sofern Sie das nicht wollen, wird nichts davon nach außen dringen. Allerdings ist es natürlich schön, wenn Sie in der Ansprache auch persönlich vorkommen.

Trauspruch

Für Ihre Ehe bekommen Sie (ähnlich wie bei Taufe und Konfirmation) einen biblischen Vers mit auf den gemeinsamen Lebensweg, der Sie begleiten und an Ihre kirchliche Trauung und den Segen Gottes, der Ihnen als Ehepaar zugesprochen wurde, erinnern soll. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl und sprechen Sie (beim Traugespräch) mit Ihrem Pfarrer / Ihrer Pfarrerin darüber.
Als hilfreich für die Auswahl hat sich die Internetseite trauspruch.de erwiesen: Dort werden Ihnen zwei Fragen zum ungefähren Thema des Trauspruchs gestellt, und Sie bekommen daraufhin einige dazu passende Sprüche angezeigt.

Musik

Grundsätzlich ist bei jeder Trauung ein/e Organist/in dabei, spielt zum Einzug und Auszug und begleitet die Lieder, die gesungen werden. Sie dürfen aber bei der Musik auch eigene Wünsche einbringen, sowohl bei der Auswahl der Lieder und der Instrumentalmusik als auch im Hinblick auf (Solo-) Gesang und Begleitung durch Instrumente.

Bitte teilen uns Sie besondere Wünsche möglichst frühzeitig mit, um die Möglichkeiten auszuloten und technische Fragen zu klären.

Unterlagen

Auch wenn inzwischen vom Gesetzgeber her eine kirchliche Trauung ohne standesamtliche Trauung theoretisch möglich ist, werden in unseren Kirchen (den Kirchen der Ev.-Luth. Kirche in Bayern) nur standesamtlich verheiratete Menschen getraut. Der Grund ist ganz einfach: Aus unserer Sicht gibt es eine Ehe nur ganz (also mit allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten) oder gar nicht. Deshalb benötigen wir vor der kirchlichen Trauung Ihre Heiratsurkunde.

Trauzeugen

Trauzeugen haben (im Unterschied zum Beispiel zur katholischen Trauung) bei einer evangelischen Trauung keine entscheidende Bedeutung. Deshalb muss es (wie bei der standesamtlichen Trauung ja auch) auch keine Trauzeugen geben. Sie können und dürfen aber im Traugottesdienst natürlich eine hervorgehobene Rolle spielen, wenn Sie das wollen - zum Beispiel beim Trausegen, bei Gebeten und Lesungen, ... Auch das sollten Sie im Traugespräch besprechen.

Trauung eines konfessionsverschiedenen ("ökumenische Trauung") oder religionsverschiedenen Paares

Auch wenn die Ehepartner unterschiedlichen christlichen Konfessionen oder gar verschiedenen Religionen angehören, so ist das kein grundsätzliches Hindernis für eine kirchliche Trauung oder eine Segnung. Sollten Sie unterschiedlichen Religionen angehören, so ist eine ausführliche Vorbesprechung nötig - besonders mit dem nichtchristlichen Ehepartner und der dazugehörigen Familie. Kirchenrechtlich handelt es sich in diesem Fall dann auch nicht um eine kirchliche Trauung, sondern um einen "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung".

Wenn Sie unterschiedlichen christlichen Konfessionen (evangelisch, katholisch, orthodox ...) angehören, dann kommt es natürlich auch auf den konkreten Fall an. Im häufigsten Fall, dass ein Partner evangelisch und der andere römisch-katholisch ist, besteht die Möglichkeit, dass ein katholischer Geistlicher an der kirchlichen Trauung in einer evangelischen Kirche mitwirkt oder umgekehrt. Auch eine rein evangelische Trauung ist in diesem Fall möglich. Dann sollte sich der katholische Partner bei seinem zuständigen Pfarramt durch einen sogenannten Dispens von der Pflicht befreien lassen, sich katholisch trauen zu lassen. Nur dann wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche anerkannt.

Trauung Geschiedener

Wenn einer der Ehepartner oder beide bereits einmal verheiratet waren und geschieden sind, dann ist das grundsätzlich kein Hindernis für eine evangelische Trauung. Wir bitten Sie aber darum, uns das beim Traugespräch mitzuteilen.

Ehepartner ohne Religion

Wenn ein Ehepartner keiner Religion angehört, so ist zwar keine kirchliche Trauung im strengen Sinne möglich, aber ein "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung", der sich von einer kirchlichen Trauung kaum unterscheidet.

Gleichgeschlechtliche Paare

2018 ist in der Bayerischen Landeskirche die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem öffentlichen Gottesdienst möglich. Diese Segnung unterscheidet sich (außer im Namen) grundsätzlich nicht von einer kirchlichen Trauung. Voraussetzung ist auch hier die standesamtliche Trauung oder Lebenspartnerschaft. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite unserer Landeskirche zum Thema Trauung.

Wenn Sie als gleichgeschlechtliches Paar kirchlich heiraten möchten, dann wenden Sie sich bitte ganz normal an unser Pfarramt oder direkt an eine/n Pfarrer/in.